Kosten und Rückerstattung

Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen sie: 

  • Ärztliche Überweisung von Hausarzt oder Facharzt zur Ergotherapie     
  • Folgende Informationen müssen auf der Überweisung vermerkt sein:

    • Diagnose bzw. Zuweisungsgrund
    • Ergotherapie mit Hausbesuch (falls Hausbesuch indiziert!)
    • Name der Therapeutin: Anneliese Scheutz
    • Anzahl & Dauer der Einheiten z.B.: 6 oder 10  x Minuten 30/ 45/ 60 (Dies muss vom zuweisenden Arzt auf der Überweisung angegeben werden.  (Festlegung der Anzahl und Dauer der Einheiten nach Absprache!)

Tarife 2024

 

Die aktuellen Tarife finden sie hier im PDF Download 

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TARIFE und RückerstattungÖGK2024AKTUELL.
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Weitere Informationen

  • Die erste Therapieeinheit ist bewilligungsfrei!
  • Ab der zweiten Therapieeinheit benötigen sie ein chefärztliche Bewilligung damit sie einen Teil der Therapiekosten wieder refundiert bekommen!!                             Dazu erhalten sie von mir nach der ersten Einheit ein Behandlungskonzept, welches sie gemeinsam mit der Überweisung zur chefärztlichen Bewilligung an ihre Krankenkasse einschicken und bewilligen lassen müssen! 
  • Weiters müssen Verordnungen bei SVS und KFA Versicherten spätestens nach der zweiten Behandlungseinheit chefärztlich bewilligt werden.   
  • Bei ÖGK und BVAEB ist die Bewilligungspflicht zur Zeit ausgesetzt. 

  • Die Abrechnung der Ergotherapie erfolgt nach Wahlarztprinzip, es besteht eine freie Honorarvereinbarung zwischen Ergotherapeutin und den Krankenkassen
  • Nach Beendigung der Therapie bzw. Beendigung eines bewilligten Therapieblockes erhalten sie von mir eine Honorarnote. 
  • Nach Einzahlung des Betrages können sie die Honorarnote gemeinsam mit dem bewilligten Überweisungsschein und er Einzahlungsbestätigung bei der jeweiligen Krankenkasse zur Refundierung einreichen. 

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 Bei Fragen und Unklarheiten können sie mich jederzeit kontaktieren!